Mit dem Auto durch Europa – Was zu beachten ist wenn man mit dem Auto ins Ausland fährt

Langsam aber sicher machen sich die ersten Urlauber auf den Weg Richtung Süden. Immer öfter werden aber auch die Staaten Osteuropas und Skandinaviens mit dem eigenen Fahrzeug bereist. Dabei muss man aber beachten, dass selbst in den Staaten der EU, unterschiedliche Vorschriften gelten, was im Auto mitzuführen ist. Gerade das Jahr 2012 hat einige wichtige Neuerungen mit sich gebracht, welche unbedingt zu beachten sind. Eine Nichteinhaltung kann sehr teuer werden, den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Grundausstattung in Deutschland und Österreich

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, werden hier nun auch die wichtigsten Mitführpflichten für Deutschland und Österreich wiederholt.

Ein Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste gehören zur verpflichtenden Grundausstattung. Auch ein europäischer Unfallbericht und die Grüne Karte sollten mitgenommen werden.
Bei Reisen in Deutschland ist zu beachten, dass es mittlerweile mehr als 50 Umweltzonen in verschiedenen Städten (München, Berlin, Frankfurt,…) gibt.
Wer in so eine Umweltzone einfahren möchte muss auf sein Auto eine entsprechende Plakette kleben. Sie kennzeichnet den Feinstaub- und Schadstoffausstoß des Kraftfahrzeugs. Die Plakette bekommt man bei jedem Verkehrsclub und kosten circa € 10 Euro. Es empfiehlt sich den Kassenbon zusammen mit dem Zulassungsschein zu verwahren.
Bei Missachtung der Fahrverbote wird eine Strafe von mindestens € 40 Euro fällig.

Fahrzeuge, welche noch kein EU-Nummernschild haben müssen mit einem entsprechenden Länderkennzeichen (also „A“, „D“ oder „CH“) versehen werden.

Es folgt nun eine Zusammenfassung jener Dinge, welche in den jeweiligen Urlaubsländern mitgenommen werden muss (deutscher Sprachraum ausgenommen).

Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen müssen außerdem auch in folgenden Ländern mitgeführt werden:
Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn

Ein Warndreieck im Auto ist hier verpflichtend:
Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien (2. Dreieck für Anhänger vorgeschrieben)
Hier sind zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug vorgeschrieben:
Türkei, Estland und Spanien (gilt nur für KFZs mit spanischer Zulassung)

Alkoholtest-Set
Ab 1. Juli 2012 muss jeder Kraftfahrer in Frankreich ein Alkoholtest-Set mitführen. Es gilt ein Grenzwert von 0,5 Promille.
Entsprechende Einwegtest bekommt man in Frankreich bei allen Tankstellen, Supermärkten und Apotheken.

In diesen Ländern muss ein Feuerlöscher mit an Bord sein:
Baltische Staaten, Belgien (nur KFZs mit belgischer Zulassung), Bulgarien, Griechenland, Polen (nur KFZs mit polnischer Zulassung), Rumänien, Russland, Serbien (nur KFZ mit Gasmotor) und Türkei.
In Dänemark, Mazedonien, Norwegen und Schweden ist das Mitführen eines Feuerlöschers empfohlen.

Reservereifen-Pflicht:
Serbien und Spanien
Wenn ein Reservereifen im Fahrzeug nicht serienmäßig vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Reparaturset oder ein spezielles Reparaturspray mitgeführt werden.

Ersatzglühbirnen müssen in diesen Ländern mitgenommen werden
Baltische Staaten, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien*, Luxemburg, Mazedonien*, Montenegro*, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien*, Slowakei*, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn (hier nur empfohlen)
*Ausnahme für Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Scheinwerfern. In allen anderen angeführten Staaten müssen Lampen-Sets mitgenommen werden, selbst wenn die Lampen nicht passen.

Das Abschleppseil muss in Serbien und Mazedonien verpflichtend an Bord sein. In der Slowakei wird dies dringend empfohlen.

Europäischer Unfallbericht
Ein Unfallbericht sollte grundsätzlich immer mitgeführt werden. Ein Pflicht gilt für Serbien und für alle in der Slowakei zugelassene Fahrzeuge. Auch in Kroatien wird das Mitführen des Unfallberichtes sehr dringend empfohlen.

Bevor man eine Reise mit dem Auto antritt, sollte man eine genaue Planung vornehmen und sich genau über die Verkehrsvorschriften im Zielland informieren. Jeder Verkehrsclub bietet allen Autofahrern dabei kompetente Hilfe an.

3 Comments

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  1. Danke für die Hinweise! Von der Alko-Test-Pflicht in Frankreich hab ich noch nicht gehört… merkwürdige Vorschrift!

  2. Super Beitrag! Danke für die Infos!
    Die Glühbirnenpflicht find ich total sinnlos. Bei unserem Audi haben wir Xenon- und LED-Scheinwerfer… da kann ich keine Birnen wechseln 🙁
    Für unseren Italienurlaub hab ich jetzt ein billiges Glühbirnenset an der Tanke gekauft.

  3. Ich war heuer in der Nähe von Nice (Frankreich) mit meiner Familie auf Urlaub. Auf dem Weg nach Cannes wurde ich von der Gendarmerie kontrolliert. Die französischen Kappelständer waren sehr genau, auch nach dem komischen Alkotester haben sie gefragt! Merkwürdige Vorschrift 🙂

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