Profiltiefen für Reifen

Viele bei denen sich die Bereifung des motorisierten Eigentums seinem amgefahrenen Ende nähert, stehen vor der Frage, wie lang der Reifen noch im Einsatz sein darf. Kann ich mir noch Zeit lassen oder muss ich bei den nächsten Polizeikontrolle schon mit einer Strafe rechen. Grundsätzlich gilt: Je schlechter das Profil um so schlechter ist die Haftung, vor allem auf feuchten Strecken. Daher lieber früher den Reifen austauschen als in der Kurve abfliegen oder einen zu langen Bremsweg haben!

Jeder ein bisserl Fahrgefühl besitzt, bemerkt eh wie das geliebte Vehicle zu schlingern und rutschen beginnt – das ist ein Alarmzeichen und ein Austausch ist fällig auch wenn die Mindestprofiltiefe noch nicht erreicht ist. Sicherheit geht schließlich vor!

In Österreich sind die Mindestprofiltiefe wie folgt vom Gesetzgeber festgelegt:

1,6 mm für Motorräder und PKW-Sommerreifen
4 mm für PKW-Radial-Winterreifen sowie PKW-Spikereifen
5 mm für PKW-Diagonal-Winterreifen

2 mm für LKW-Sommerreifen
5 mm für LKW-Radial-Winterreifen
6 mm für LKW-Diagonal-Winterreifen

1 mm für’s Mofa

Außerdem besteht eine Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April für alle PKW und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen.

In Deutschland gilt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für alle PKW, LKW und Motorfahrräder. Auch hier gilt eine Winterreifenpflicht bei allen Fahrten bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Reif- oder Eisglätte. Für LKW gibt es ein Ausnahme für nicht angetriebene Reifen bei den Klassen M2, M3, N2 und N3.

Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind in beiden Ländern von der Pflicht ausgenommen.

Andere Länder, andere Bestimmungen:  So sieht’s in der EU aus.

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