Viele Deutsche möchten gern ein Eigenheim. Schöner ist es dann, wenn der Staat den meist sehr teuren Traum mit einer Finanzierung unterstützt. Im Verlauf der letzten Jahre konnten Hauskäufer und Bauherren von unterschiedlichen Subventionen durch den Staat profitieren: Eine der bedeutendsten Stützen davon war die Eigenheimzulage, die die Menschen zwischen 1995 und 2005 beim Kauf von selbstgenutztem Eigentum unterstützen konnte.
Mit dem 1. Januar 2006 wurde diese jedoch für neue Bau- und Kaufvorhaben abgeschafft.
Etwa 13 Jahre später erlebt die Eigenheimzulage ihr großes Comeback. Die Regierung führte die neue Förderung ein, welche als „neue Eigenheimzulage“ bezeichnet wird – allerdings unter der Bezeichnung Baukindergeld.
Was ist die Eigenheimzulage bzw. das Baukindergeld?
Die Große Koalition hatte im Zusammenhang mit der Wohnraumoffensive im Jahre 2018 das Baukindergeld eingeführt. Dabei wird der erstmalige Erwerb oder der Neubau von Wohneigentum zur eigenen Nutzung gefördert. Hiermit soll es vor allem den Familien erleichtert werden, ein Haus kaufen oder bauen zu können. Ein solcher Zuschuss vom Staat soll die Finanzierung leichter ermöglichen.
Bevor sich die Familien über die staatlichen Fördergelder für den Eigenheimkauf freuen können, müssen diese kein Hauskäufer oder Bauherr sein. Wenn auch das eigene Zuhause erst in Zukunft ein Thema werden wird, können diese sich schon vorher beim Aufbau von Eigenkapital für den späteren Bau oder Kauf unterstützen lassen.
- Ein solcher Vertrag hilft dabei, das Eigenkapital für das künftige Zuhause aufzubauen und gibt den Eigentümern zusätzlich die Möglichkeit, sich die derzeit günstigen Bauzinsen für lange Zeit zu sichern.
- So können diese sich auch in mehreren Jahren über die niedrigen Darlehenszinsen freuen – auch wenn das Niveau der Zinsen bis dahin wieder ansteigt. Zudem können die Eigentümer schon während der Laufzeit von der staatlichen Unterstützung profitieren, wen diese alle anderen Voraussetzungen erfüllen.
- Quelle & Tipps zu Eigenheimzulage & Baukinder bzw. Förderungen im Lexikon: https://www.interhyp.de/ratgeber/lexikon/eigenheimzulage.html
Das Bausparen erfolgt ebenfalls mit staatlicher Förderung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Welche Förderung die Eigentümer erhalten können, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich gibt es die folgenden Möglichkeiten.
Dazu gehört die Wohnungsbauprämie. Die ledigen Bausparer, deren Jahreseinkommen unter 25.600 Euro liegt (bei Ehepaaren sind es 51.200 Euro) liegt, können eine Wohnungsbauprämie bekommen. Hierbei müssen diese jährlich wenigstens 50 Euro in den Bausparvertrag einzahlen. So werden maximal 512 Euro pro Jahr gefördert. Auf diese Weise können die Eigentümer bis zu 45,06 Euro bzw. bei Ehepaaren 90,11 Euro bekommen.
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) gehören ebenfalls dazu. Hierbei handelt es sich nicht um direkte staatliche Fördergelder, sondern eher um freiwillige Zahlungen des Dienstherrn, welcher die Eigentümer auf diese Weise beim Vermögensaufbau unterstützen kann. Meistens können diese sich monatlich über maximal 40 Euro freuen. Diese VL sind eine wichtige Grundlage für die Arbeitnehmersparzulage.
Arbeitnehmersparzulage im Überblick
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine weitere Möglichkeit. Erhalten die Besitzer VL von dem Arbeitgeber, können diese eine zusätzliche Unterstützung durch den Staat erhalten – jedoch nur dann, wenn das maximal zu versteuerndes Einkommen im Jahr 17.900 Euro (bei einem Ehepaar 35.800 Euro) nicht übersteigt. Die maximal mögliche Förderung liegt dabei bei 43 Euro bzw. bei Ehepaaren 86 Euro.
Somit gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung vom Staat beim Wohneigentum.
Den Traum von einem eigenen Zuhause haben sehr viele Deutsche, denn so bedeutet ein Eigenheim vor allem eine vollständige (Gestaltungs-) Freiheit und viel Platz und dieses gilt zugleich als stabile Geldanlage und trägt somit sehr gut zur Altersvorsorge bei. Dies weiß auch der Staat und dieser kann den Erwerb von Wohneigentum auf mehrere Arten unterstützen. Bis zu der Abschaffung zum Ende des Jahres 2005 gehörte hierzu auch die Eigenheimzulage. Durch den neuen Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2018 kam dann diese staatliche Förderung durch das Baukindergeld wieder zurück.
Daher haben die Bauherren oder die Hauskäufer weitere Möglichkeiten, die Finanzierung des eigenen Zuhauses mit der Unterstützung des Staates zu vollziehen. Wenn diese die eigene Immobilie bauen oder kaufen wollen und Wert auf Energieeffizienz legen, können diese die Finanzierung zum Beispiel über die KfW-Bank abwickeln lassen. Diese kann eine attraktive Förderung für Effizienzhäuser bieten. Wenn die Bauherren es nicht zu eilig haben, können diese trotzdem schon heute von dem staatlichen Geld profitieren. Mit einem passenden Bausparvertrag können diese sich unterschiedliche Förderungen sichern, nebenbei schon das Eigenkapital sparen und dem Projekt entspannt entgegensehen.
Jenes zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei nicht mehr als 75.000 Euro betragen. Wenn der Bauherr über dem Grenzwert liegt, erhält dieser kein Baukindergeld. Zu diesem Grenzwert kommt zusätzlich noch ein Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind. So erhöht sich bei einer vierköpfigen Familie damit die Summe jenes zu versteuernden Jahreseinkommens, bis zu jener ein Anspruch auf das Kinderbaugeld besteht, auf insgesamt 105.000.
Alle Voraussetzungen für das Baukindergeld wurden so angelegt, dass vor allem Familien mit einem mittleren Haushaltseinkommen einen Anspruch auf die staatliche Förderung zum Hausbau und -kauf bekommen. Jedoch müssen diese bis zum 31. März 2021 das Objekt gekauft oder bereits mit dem Neubau begonnen haben.
Der Antrag auf Eigenheimzulage
Die Eigentümer können den Antrag auf das neue Baukindergeld (KfW-Programm 424) nur online bei der zuständigen KfW einreichen. Die Anträge in einer anderen Form werden dabei nicht berücksichtigt. Dazu sind für die Antragstellung auf dem Portal der KfW verschiedene Schritte nötig.
Registrierung als Neukunde bzw. die Anmeldung, wenn die Antragsteller schon früher ein Gesuch auf die KfW-Förderung gestellt haben.
Dann erfolgt das Ausfüllen der Formulare sowie die Beantwortung aller für das Baukindergeld wichtigen Fragen.
Im Anschluss erhalten die Bauherren von der KfW die Bestätigung, dass der Antrag zur rechten Zeit eingereicht worden ist.
Dann müssen diese noch die Identität nachweisen. Diese können die Antragsteller entweder mit dem Postident- oder dem Videoident-Verfahren erledigen.
Nun müssen die Antragsteller noch die notwendigen Nachweise auf der Webseite hochladen. Hierzu gehören Einkommensteuerbescheide, ein Grundbuchauszug und die Meldebescheinigung. Für das Hochladen dieser Unterlagen haben die Bauherren 3 Monate Zeit.
Jener Antrag muss 6 Monate nach dem Einzug in das neue Wohneigentum durch den Eigentümer gestellt werden. Dabei gilt das in der Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Hierbei ist das späteste Abgabedatum für einen solchen Antrag ist der 31. Dezember 2023.
Die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage
- In welcher Höhe und ob den Bauherren das Baukindergeld zusteht, hängt von der Zahl der Kinder sowie dem Einkommen ab.
- Je Kind, welches zum Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist und für welches die Eltern Kindergeld bekommen, gibt es zehn Jahre lang pro Jahr 1.200 Euro. Dies sind also insgesamt 12.000 Euro.
- Die Einkommensgrenze für die Eigenheimzulage orientiert sich vor allem an der Zahl der Kinder. So liegt diese bei einem Kind bei 90.000 Euro. Zugleich erhöht sie sich für jedes weitere um jeweils 15.000 Euro.
Daher kann eine Familie mit zwei Kindern also maximal bis zu 105.000 Euro pro Jahr bekommen, um für den Bezug dieser Fördermittel über zehn Jahren mit 24.000 Euro berechtigt zu sein. Dabei liegt die Grenze bei drei Kindern bei 120.000 Euro. Hierbei zählt immer das Jahreseinkommen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich bei dem Wohnprojekt um den erstmaligen Kauf oder den Bau eines Hauses oder einer Wohnung handelt und die Eigentümer das Objekt selbst bewohnen.
Die Eigenheimzulage setzt sich seit dem Jahre 2003 aus einer Kinderzulage und einem Fördergrundbetrag zusammen. Dabei beträgt der Fördergrundbetrag jedes Jahr 1 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten der Wohnung sowie des zugehörigen Grund und Bodens und jener innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf nötigen Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen.
So beträgt der Fördergrundbetrag maximal 1.250 Euro jährlich. Zugleich beträgt die Kinderzulage für jedes Kind, für welches der Antragsteller oder der Ehegatte in dem Jahr Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält, 800 Euro^^.