Es kommt immer wieder zu Spannungsunfällen in Haushalten, Firmen oder auf Baustellen, die mit schweren Verletzungen oder auch tödlich enden können! Beachten Sie deshalb grundsätzlich die folgenden 5 Sicherheitsregeln bevor Sie mit Arbeiten an elektrischen Anlagen beginnen!
Grundsätzlich gilt: Wegen der hohen Unfallgefahr ist das Arbeiten an Teilen, die unter Spannung stehen, verboten!
1. Abschalten
Zuerst muss die Spannung abgeschaltet werden.Dies geschieht in Haushalten z.B durch das Herausdrehen der Schmelzsicherungen oder das Abschalten des betreffenden Sicherungsautomaten oder FI-Schutzschalters.
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
Damit eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann, muss ungewolltes Wiedereinschlten sicher verhindert werden. Sollten Sie Schmelzsicherungen herausgedreht haben, führen Sie die Einsätze am Bestem mit sich bis die Arbeiten am Stromkreis beendet sind. Bei Sicherungsautomaten kann das Schaltschloss durch ein Stück Draht blockiert werden. Im Baumarkt gibt es auch eigene Schlösser zu kaufen.
3. Auf Spannungsfreiheit prüfen
Nach den errsten beiden Schritten, muss vor Beginn der Arbeiten die Spannungsfreiheit überprüft werden! Dazu verwenden sie am besten einen zweipoligen Spannungsprüfer oder ein Messgerät (Multimeter).
4. Erden und Kurzschließen
Diese Regel muss erst ab einer Spannung von 1000 Volt berücksichtigt werden. Wird einen Heimwerker also eher selten treffen. Aber grundsätzlich, muss zuerst der abgeschaltete Bauteil geerdet werden und dann muss die Erde mit den kurzzuschließenden aktiven Teilen verbunden werden.
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abgrenzen oder abdecken
Bei Anlagen unter 1000 Volt reichen zum Abdecken isolierende Tücher, Schläuche oder Abdeckungen. Ab einer Spannung von 1000 Volt sind zusätzlich Absperrtafeln, Seile und Warntafeln erforderlich. In diesem Fall muss auch der Körper gesondert geschützt werden (Schutzhelme mit Gesichtsschutz, hochisolierte Handschuhe, Spezialschuhe,… ).
WICHTIG:
Arbeiten an Teilen die unter Spannung stehen, sind für uns TABU!!!
Solche Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften mit Zusatzausbildung gemacht werden, wenn diese Teile aus wichtigen Gründen (z.B. Großer wirtschaftlicher Schaden durch längeren Stromausfall oder elektr. Anlagen in Krankenhäusern) nicht spannungsfrei geschaltet werden können. Dies gilt für alle Geräte, Lampen und Anlagen mit einer Betriebsspannungen über 50V Wechselspannung oder 120V Gleichspannung!
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